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   LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08   

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https://dejure.org/2009,30711
LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08 (https://dejure.org/2009,30711)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.01.2009 - 10 O 63/08 (https://dejure.org/2009,30711)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 10 O 63/08 (https://dejure.org/2009,30711)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Vertrages aufgrund eines erheblichen Investitionsvolumens (hier: Errichtung von zwei Parkdecks) als Public Private Partnership und dessen Auswirkung auf die Anwendbarkeit des § 544 BGB; Berücksichtigung der Grundrechtsbindung der öffentlichen Hand bei ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Kündigung eines Mietvertrags hinsichtlich eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstücks nach über 30 Jahren (§ 544 BGB) - Stadt Mannheim mit Räumungsklage erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der

    Auszug aus LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08
    Die Regelung, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe des zu Parkzwecken umgestalteten Tiefbunkers beginnt, ist hinreichend bestimmbar (vgl. BGH NJW 2006, 139 f. [BGH 02.11.2005 - XII ZR 212/03] ) und genügt deshalb der Schriftform.

    Insoweit ist gemäß der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 139 f. [BGH 02.11.2005 - XII ZR 212/03] ) auf die Vereinbarung der Parteien und nicht auf rein tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten abzustellen.

  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 76/00

    Anwaltsverschulden bei Verhandlungen zwischen Mietvertragsparteien über

    Auszug aus LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08
    § 544 S. 1 BGB ist zwingendes Recht (BGH, NJW 2004, 1523 ff [BGH 27.11.2003 - IX ZR 76/00] ) und gut auch für alle miet- oder pachtähnlichen Verhältnisse (Palandt/Weidenkaff, § 544 Rdnr. 1).

    Durch die Vereinbarung einer einseitigen Verlängerungsoption der Beklagten ist der Vertrag für einen Zeitraum auf mehr als 30 Jahre abgeschlossen worden (vgl. BGH NJW 2004, 1523 f. [BGH 27.11.2003 - IX ZR 76/00] ).

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 193/90

    Kündbares Mietrecht bei Grundstücksnutzung zur Stromversorgung

    Auszug aus LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08
    Da nach dem Wortlaut des § 544 BGB die Kündigungsmöglichkeit erst nach Ablauf von 30 Jahren eröffnet ist (vgl. BGHZ 117, 236), war zwar die Kündigungserklärung vom 20.08.2007 verfrüht, jedoch die während des Prozesses erklärte Kündigung vom 01.12.2008 fristgerecht.

    Ein nach Ablauf von 30 Jahren gemäß dieser Vorschrift kündbares Mietverhältnis stellt keine nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Rechtsposition dar (BGHZ 117, 236 ff.).

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

    Auszug aus LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08
    Auch der Mieterwechsel durch verschiedene juristische Personen, jeweils vertreten durch denselben Geschäftsführer, steht der Einhaltung der Schriftform nicht entgegen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 958 f. [BGH 20.04.2005 - XII ZR 29/02] ).
  • RG, 20.10.1930 - VIII 229/30

    1. Zur Abgrenzung des Knebelvertrags von solchen Verträgen, die nur eine Bindung

    Auszug aus LG Mannheim, 22.01.2009 - 10 O 63/08
    Das zwingende Kündigungsrecht soll die Entstehung einer "Erbmiete" verhindern, mit der außerhalb der Publizität des Sachenrechts die Verkehrsfähigkeit des Grundeigentums gefährdet würde (BGH, a.a.O.; RGZ 130, 143 ff.).
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